Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung einer Zustimmung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende