Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen, können Sie diese erneut beantragen. Dies ist möglich, wenn die gegebenenfalls festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn Sie die Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie wieder befähigt und geeignet sind, Kraftfahrzeuge zu führen.

    Die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt.

    Für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt:

    • C
    • C1
    • CE
    • C1E
    • D
    • D1
    • DE
    • D1E
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
    • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe mit 9 Einheiten

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung
      • Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Untersuchung besonderer Anforderungen
    • Führungszeugnis für Behörden
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Spezielle Hinweise für Kreis Kusel

Die Terminvereinbarung und Antragsstellung erfolgt im Bürgerbüro.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende