Taubenpest nachgewiesen – Veterinäramt ruft Geflügelhalter zu erhöhter Vorsicht auf
In der Gemeinde Breitenbach sind in der letzten Woche vermehrt tote Tauben aufgefunden und gemeldet worden. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kusel hat daraufhin einige dieser Tiere zur Untersuchung eingeschickt. Die virologischen Untersuchungen haben inzwischen eine Infektion der Tiere mit dem Tauben-aviären Paramyxovirus Typ 1 (PPMV-1), auch bekannt als Taubenpest, bestätigt.
Erkrankte Tauben zeigen häufig neurologische Auffälligkeiten wie Koordinationsstörungen oder eine auffällige Verdrehung des Halses. Auch Durchfall, Teilnahmslosigkeit und ein allgemein geschwächter Zustand können auf eine Infektion hinweisen.
Das Virus kann grundsätzlich auch auf andere Geflügelarten übertragen werden. Für Menschen besteht bei Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen hingegen nur ein sehr geringes Infektionsrisiko.
Um eine Ausbreitung des Erregers und eine mögliche Übertragung auf gehaltenes Geflügel zu verhindern, ruft das Veterinäramt alle Geflügelhalter in der Gemeinde Breitenbach sowie in den umliegenden Gemeinden dazu auf, insbesondere folgende Maßnahmen zu beachten:
- Impfschutz überprüfen: Für Hühner und Puten besteht grundsätzlich eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Geflügelhalter sollten daher den Impfstatus ihrer Tiere kontrollieren und erforderliche Impfungen auffrischen lassen. Auch für gehaltene Tauben wird eine Impfung dringend empfohlen, obwohl hierfür keine gesetzliche Impfpflicht besteht.
- Hygienemaßnahmen einhalten: Ställe und Haltungseinrichtungen sollten möglichst nur mit gesonderter Schutzkleidung, insbesondere mit eigens dafür vorgesehenem Schuhwerk, betreten werden. Dadurch lässt sich das Risiko verringern, den Erreger über verunreinigte Kleidung oder Schuhe einzuschleppen.
- Kontakt zu Wildvögeln vermeiden: Futter und Trinkwasser müssen so bereitgestellt werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Dies gilt auch für die Lagerung von Futtermitteln und Wasser.
In diesem Zuge bittet das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kusel weiterhin darum, dass alle Geflügelhalter – sowohl privat, als auch gewerblich – ihre Tierhaltung beim Veterinäramt anmelden: Registrierung von Tierhaltungen.
Bei Auffälligkeiten im eigenen Geflügelbestand oder Fragen zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen können sich Tierhalter an die Mitarbeitenden des Veterinäramtes der Kreisverwaltung wenden.
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