Taubenpest nachgewiesen – Veterinäramt ruft Geflügelhalter zu erhöhter Vorsicht auf


In der Gemeinde Breitenbach sind in der letzten Woche vermehrt tote Tauben aufgefunden und gemeldet worden. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kusel hat daraufhin einige dieser Tiere zur Unter­suchung eingeschickt. Die virologischen Untersuchungen haben inzwischen eine Infektion der Tiere mit dem Tauben-aviären Paramyxovirus Typ 1 (PPMV-1), auch bekannt als Taubenpest, bestätigt.

Erkrankte Tauben zeigen häufig neurologische Auffälligkeiten wie Koordinationsstörungen oder eine auffällige Verdrehung des Halses. Auch Durchfall, Teilnahmslosigkeit und ein allgemein geschwächter Zustand können auf eine Infektion hinweisen.

Das Virus kann grundsätzlich auch auf andere Geflügelarten über­tragen werden. Für Menschen besteht bei Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen hingegen nur ein sehr geringes Infektionsrisiko.

Um eine Ausbreitung des Erregers und eine mögliche Übertragung auf gehaltenes Geflügel zu verhindern, ruft das Veterinäramt alle Geflügel­halter in der Gemeinde Breitenbach sowie in den umliegenden Gemein­den dazu auf, insbesondere folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Impfschutz überprüfen: Für Hühner und Puten besteht grund­sätzlich eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Geflügel­halter sollten daher den Impfstatus ihrer Tiere kontrollieren und er­forderliche Impfungen auffrischen lassen. Auch für gehaltene Tauben wird eine Impfung dringend empfohlen, obwohl hierfür keine gesetzliche Impfpflicht besteht.
  • Hygienemaßnahmen einhalten: Ställe und Haltungseinrich­tungen sollten möglichst nur mit gesonderter Schutzkleidung, ins­besondere mit eigens dafür vorgesehenem Schuhwerk, betreten werden. Dadurch lässt sich das Risiko verringern, den Erreger über verunreinigte Kleidung oder Schuhe einzuschleppen.
  • Kontakt zu Wildvögeln vermeiden: Futter und Trinkwasser müssen so bereitgestellt werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Dies gilt auch für die Lagerung von Futtermitteln und Wasser.

In diesem Zuge bittet das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kusel weiterhin darum, dass alle Geflügelhalter – sowohl privat, als auch gewerblich – ihre Tierhaltung beim Veterinäramt anmelden: Registrierung von Tierhaltungen.

Bei Auffälligkeiten im eigenen Geflügelbestand oder Fragen zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen können sich Tierhalter an die Mit­arbeitenden des Veterinäramtes der Kreisverwaltung wenden.

Kontakt:

Veterinäramt der Kreisverwaltung Kusel

Trierer Str. 49-51

66869 Kusel