Gesundheitsschutz

Gesundheitsschutz

Zur Abwehr von Gesundheitsgefahren und zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes ist das Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Grundlagen aktiv im Kampf gegen die Ausbreitung von Infektionskrankheiten sowie bei der Überwachung der Einhaltung vorgegebener Hygienerichtlinien in Kindergärten, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen.

Hygiene-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

Erstmalige Belehrung für alle Personen, die regelmäßig gewerblich Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen) beschäftigt sind.

Die Belehrung muss vor Aufnahme einer erstmaligen Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen. Die Wiederholungsbelehrung (alle 2 Jahre) ist Aufgabe des Arbeitgebers.

Kosten:
30,00 € pro Person im Rahmen einer Sammelbelehrung
60,00 € pro Person als Einzelbelehrung

Praktikanten, Auszubildende, FSJler, FÖJler sowie BuFDis sind gebührenfrei, wenn uns eine Bescheinigung des Praktikums-/Ausbildungsbetriebes oder Arbeitgebers vorliegt.

Termine Sammelbelehrungen: Donnerstags 15:30 Uhr. Dauer: ca. 1 Stunde.

Bitte melden Sie sich vorab über die Onlineterminvergabe an.

Bei Sprachverständigungsproblemen bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter: 06381 424-313, -316, -319 oder -577

Folgende Unterlagen / Vordrucke werden für eine Belehrung benötigt:

  • Personalausweis ODER sonstiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass, Führerschein, etc.)
  • Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten, bei minderjährigen Teilnehmer*innen
  • Nachweis zur Gebührenbefreiung (Ausbildungsvertrag, Praktikumsvertrag, Nachweis FSJ, BFD, Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit)

Belehrungstext in Landessprachen: