Onlinebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise
Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?
Das Gesundheitsamt des Landkreises Kusel hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:
| 1. | Sie buchen kostenpflichtig einen Termin für die Online-Belehrung auf der Webseite https://kus.gotzg.de |
| 2. | Die Daten werden datenschutzkonform übertragen |
| 3. | Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 15 Minuten vor dem Termin ein und öffnen Sie im Internet die Seite https://gotzg.de |
| 4. | Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung) |
| 5. | Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet |
| 6. | Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen |
| 7. | Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen |
| 8. | Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung |
| 9. | Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden acht Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt |
| 10. | Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden |
| 11. | Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de |
| 12. | Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback! |
| 13. | Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet |
Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?
Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in zahlreichen anderen Sprachen wählen.
Minderjährige Teilnehmer
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor dem Belehrungstermin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Die Vorlage hierzu (Elternerklärung) können Sie auf der Anmeldeseite zur Belehrung herunterladen.
Schulpraktika
Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule statt.
Gebührenbefreiten Personen steht der unten aufgeführte Link zur Verfügung. Hier werden Sie auf die Seite des Serviceportals von Niedersachsen weitergeleitet.
https://efa.rp.niedersachsen.de/govos/go/a/490?c=bc
Bitte den Antrag „ohne Registrierung starten” verwenden.
Folgende Tätigkeiten sind gebührenbefreit:
- Schülerinnen und Schüler im SchülerInnen-Praktikum
- Berufsausbildung
- Berufspraktikum
- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), solange es nicht Teil der regulären Berufsausbildung ist
- Umschulungsmaßnahme aufgrund von Arbeitslosigkeit
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), soweit der Arbeitgeber die Kosten dafür nicht übernimmt
- Bundesfreiwilligendienst, soweit der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt
- Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ), soweit der Arbeitgeber die Kosten dafür nicht übernimmt
- Ehrenamtliche Tätigkeit
Nach Prüfung des Nachweisdokuments, das Sie bei Anmeldung hochgeladen haben, werden wir Ihnen zeitnah Ihre Bescheinigung gemäß § 43 IfSG per E-Mail zusenden.